Deine Rechte bei Buchung, Stornierung und Verspätung gegenüber Airlines

Flugverspätung, Flugausfall und Ticket stornieren – das sind deine Rechte: Eine Flugverspätung oder sogar ein Flugausfall ist für Reisende immer mit Stress verbunden. Doch die Fluggesellschaften haben Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Genauso dürfen Airlines nicht einfach die gesamten Ticketkosten einbehalten, wenn du dein Flugticket storniert hast.

[toc]Für viele Flugreisende Alltag: Überpünktlich starten sie von zu Hause in Richtung Flughafen und stehen bereits nach kurzer Zeit im ersten Stau. Obwohl sie in den allermeisten Fällen pünktlich am Flughafen ankommen, ist die Anreise immer eine stressige Situation, denn der Flieger wartet nicht. Umso enttäuschender und oft auch frustrierend ist es, wenn dann wegen einer Flugverspätung stundenlanges Warten angesagt ist und unter Umständen ein Anschlussflug verpasst wird. Doch zum Glück gibt es eine EU-Verordnung zur Entschädigung durch die Fluggesellschaften.

 

Europäische Fluggastrechte-Verordnung regelt die Entschädigung

Die Entschädigung für Flugreisende nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle in einem EU-Land startenden Flüge; unabhängig davon, wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Für Fluggesellschaften mit Sitz in einem der EU-Länder gilt diese Verordnung zusätzlich für landende Flüge. Ein Beispiel: Lufthansa muss bei einem Flug von New York nach München eine Entschädigung zahlen, American Airlines jedoch nicht. Wenn der Flug aber von München nach New York geht, müssten beide Airlines eine Entschädigung zahlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jede geflogene Teilstrecke gesondert zu betrachten ist, da sich die Entschädigung nur darauf bezieht. 

Wichtig: Der Anspruch auf Entschädigung ist unabhängig vom Preis des Flugtickets. Die Fluggastrechte-Verordnung gilt für Linienflüge gleichermaßen wie für das Flugticket einer Billig-Airline.

 

Soviel Entschädigung steht dir bei Flugverspätungen zu

Erst ab einer Verspätung von drei Stunden hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung und Entschädigungen durch immaterielle Leistungen.

– Ab zwei Stunden Verspätung erfolgt die Verpflegung durch die Fluggesellschaft. Sie muss dir die Möglichkeit bieten, zu telefonieren sowie E-Mails und Faxe zu versenden.

– Unterkunft und Transfer stehen dir beim Abflug am nächsten Tag zu. Zusätzlich zur Entschädigung des angefallenen Mehraufwands durch die längere Wartezeit muss eine Fluggesellschaft folgende Ausgleichszahlungen leisten.

– 250 Euro – bis 1.500 Kilometer einfacher Flugstrecke

– 400 Euro – ab 1.501 Kilometer einfacher Flugstrecke

– 600 Euro – ab 3.501 Kilometer einfacher Flugstrecke ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Bei einer Verspätung von weniger als vier Stunden darf die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um 50 Prozent reduzieren.

 

Entschädigung bei Flugausfall

Erhältst du die Nachricht sieben bis 14 Tage vor Abflug, musst du alternative Abflüge bis zu zwei Stunden früher und eine alternative Ankunft bis zu vier Stunden später akzeptieren. Bei der Information von weniger als sieben Tagen vor Abflug darf der alternative Abflug eine Stunde früher und die alternative Ankunft zwei Stunden später erfolgen. In diesen Fällen hast du das Recht auf die Flugstornierung und volle Rückerstattung des Ticketpreises. Gab es keine rechtzeitige Information über die Verschiebung des Abflug- und Ankunftstermins, steht dir folgende Ausgleichszahlung zu.

– 125 – 250 Euro bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer

– 200 – 400 Euro zwischen 1.501 und 3.500 Kilometern

– 300 – 600 Euro bei einer Distanz von mehr als 3.500 Kilometern

Keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall, oder Verspätung hast du bei außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen u.a. Naturkatastrophen und Streiks.

 

Wie kommst du zu deinen Rechten?

Obwohl du ein Recht auf Entschädigung hast, weigern sich viele Fluggesellschaften dir diese auszuzahlen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die auch so einen Fall abdecken würde, kannst du über einen Anwalt versuchen deine Ausgleichszahlung einzuklagen. Ansonsten ist das Risiko sehr hoch, dass du auf den entstandenen Gerichtskosten sitzen bleibst, wenn die Airline doch keine Entschädigung zahlen muss.

Eine Möglichkeit sind noch Onlineportale, die zusammen mit Vertragsanwälten deine Entschädigung für dich einklagen. Diese Fluggastrecht-Portale arbeiten rein erfolgsbasiert. Das bedeutet, dass nur bei Erfolg eine Provision einbehalten wird. Wird der Fall jedoch abgelehnt, übernehmen diese Plattformen die vollen Kosten. Daher besteht hier kein Risiko für dich.

 

Flugstornierung durch den Fluggast – Also durch dich!

Ein weiteres Thema bei dem du Geld zurück bekommst von der Airline ist „Flugstornierung“: Einen Flug kannst du immer ohne Angabe von Gründen stornieren und zumindest auf einen Teil der Flugkosten hast du Erstattungsanspruch. Die Erstattung der Ticketkosten hängt von mehreren Faktoren ab. Vor allem der Zeitpunkt der Stornierung spielt eine wichtige Rolle. Denn je früher du stornierst, umso größer ist die Chance, dass die Fluggesellschaft deinen Platz zum gleichen Preis wieder verkauft.

 

Flugstorno auf einen Blick

  • Jeder Flug, unabhängig von Stornoklauseln, darf ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • Stornobearbeitungsgebühren sind unzulässig
  • Zumindest Steuern, Flughafengebühren und der Treibstoffzuschlag müssen rückerstattet werden.
  • Die Fluglinie muss einen Nachweis erbringen, dass der stornierte Platz leer blieb. Kann sie dies nicht, beträgt die Rückzahlung 95 Prozent deines Ticketpreises. Verweigert die Fluggesellschaft die Rückzahlung der vollständigen oder teilweisen Kosten, helfen spezielle Fluggastrecht-Portale oder ein Anwalt für Reiserecht. Wichtig ist nur, dass du selber stornieren direkt bei der Airline storniert hast. Es gibt auch Hilfeseiten , wenn du nicht weißt wie man bei der jeweiligen Airline stornieren muss und was sonst noch zu beachten ist.
(Visited 834 times, 1 visits today)
Verschlagwortet mit .

2 Kommentare

  1. Ich hatte die Erfahrung mit Eurowings gemacht das ich von Barcelona nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte (Hier der Link: https://www.claimflights.de/ihre-fluggastrechte ) eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich hatte dann damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte. Zwar ist das nicht nur mit der allgemeinen Unzufriedenheit mit der Fluggesellschaft zu vergleichen, dennoch gehört Pünktlichkeit auch zum Service.
    Vielleicht hilft ja jemanden der Link. Mir hat es auf jeden Fall geholfen und auch die Urlaubskasse gleich wieder aufgefüllt

  2. Das man bei technischen Defekten Anspruch auf hohe Entschädigungszahlungen hat, ist mir unverständlich. Mir ist lieber, die Maschine bleibt bei technischen Defekten am Boden und hebt nicht ab, weil man sich vielleicht die Entschädigung sparen will.

Schreibe einen Kommentar zu MikeyDread Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*